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Kostenübernahme
Durch die Zulassung als anerkannte Abgabestelle können die Kompressionstrümpfe über die OKP (obligatorische Krankenpflegeversicherung) abgerechnet werden. Voraussetzung ist eine gültige ärztliche Verordnung. Die Kostendeckung erfolgt über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse.
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